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Zwangsversteigerungen

Zwangsversteigerungsverfahren - Wissenswertes für Bietinteressenten

Die Zwangsversteigerung eröffnet dem Gläubiger die Möglichkeit, wegen einer Geldforderung in das unbewegliche Vermögen (z.B. Grundstücke, Erbbaurechte und Eigentumswohnungen) zu vollstrecken. Das Verfahren setzt einen Antrag und einen Titel des Gläubigers voraus. Das Amtsgericht ermittelt dann mit Hilfe eines Gutachters den Verkehrswert des Grundstücks und setzt einen Versteigerungstermin an, der öffentlich bekannt gemacht wird.

In dem Versteigerungstermin beschreibt der Rechtspfleger das zu versteigernde Objekt und erläutert die Versteigerungsbedingungen. Anschließend beginnt die sogenannte Bietzeit, die mindestens 30 Minuten beträgt. Nach deren Ablauf entscheidet das Gericht, ob dem Meistbietenden ein Zuschlag erteilt wird. Mit der Erteilung des Zuschlags geht das Eigentum an dem versteigerten Objekt auf den Ersteher über.

Ist dieses der Fall, so wird nach dem Versteigerungstermin ein Verteilungstermin anberaumt, in dem der Versteigerungserlös den Gläubigern nach einer gesetzlich vorgegebenen Rangfolge zugeteilt wird.

Die außerdem erforderliche Berichtigung des Grundbuchs wird vom Versteigerungsgericht veranlasst.

Aktueller Hinweis:

Ab dem 16.02.2007 ist die Sicherheitsleistung durch Barzahlung ausgeschlossen. Näheres ist dem nebenstehendem Infoblatt zu entnehmen.

Zukünftig werden die Zwangsversteigerungstermine des Amtsgerichts Nordhorn unter www.zvg-portal.de im Internet veröffentlicht.

Hammer für den Zuschlag in Zwangsversteigerungssachen   Bildrechte: Justizministerium

Hammer für den Zuschlag in Zwangsversteigerungssachen

Informationen für Bietinteressenten im Zwangsversteigerungsverfahren

  Infoblatt für Bietinteressenten
(PDF, 0,12 MB)

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